Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 12/99 >
Dezember 12/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

REGIERUNG INFORMIERTE HAUSHALTSAUSSCHUSS

Urteil zu Bahnwohnungen in der Revision überprüfen

(hh) Die Bundesregierung wird gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1999, mit dem die Privatisierung der Eisenbahn­Wohnungsgesellschaften (EWG) gestoppt wurde, Revision einlegen. Dies erklärte der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau­ und Wohnungswesen, Lothar Ibrügger (SPD), am 15. Dezember vor dem Haushaltsausschuss. Die Einspruchsfrist laufe am 10. Januar 2000 ab. Er rechne in der ersten Hälfte des kommenden Jahres mit der abschließenden Entscheidung des Gerichts.

Zudem sei eine Prüfung des Privatisierungsvorhabens unter Beihilfegesichtspunkten durch die Europäische Union nicht auszuschließen.

Nach einem Bericht des Verkehrsministeriums, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm, hatte eine regionale Bietergruppe im Juli 1998 den Zuschlag für die 112.000 Wohnungen für 7,1 Milliarden DM erhalten. Daneben lag unter anderem noch ein Angebot der japanischen Firma Nomura über 8,1 Milliarden DM vor. Die Entscheidung für die deutsche Bietergemeinschaft sei vor allem auch unter sozialen Gesichtspunkten getroffen worden, heißt es in dem Bericht. Weiter teilte das Ministerium mit, dass auch nach der Frankfurter Gerichtsentscheidung die Bietergruppe das Angebot aufrechterhalte.

In diesem Zusammenhang sagte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass nach ihren Informationen ein Mitglied der Bietergemeinschaft in den Jahren 1998 und 1999 der CDU jeweils mehrere Millionen DM gespendet habe. Dies werfe "Fragen auf". Deshalb solle geprüft werden, ob es sich bei der Annahme der Spenden um einen Verstoß gegen das Parteiengesetz handeln könnte.

Der Sprecher der CDU/CSU­Fraktion zeigte sich "empört" darüber, dass ein Zusammenhang zwischen einer Spende und dem Verkauf der Wohnungen hergestellt werde. Die Fraktion wies darauf hin, dass bei der Entscheidung "soziale Fragen" im Vordergrund gestanden hätten und nicht nur "der reine Preis". Es sei eine mieternahe und dezentrale Lösung gesucht worden. Die Firma des Spenders sei im zuständigen Verkehrsministerium nicht "in Erscheinung getreten". Zudem seien auf der parlamentarischen Ebene alle Bundestagsfraktionen über den Fortgang der Verhandlungen informiert worden. Außerdem hätten sich sowohl sozialdemokratische als auch bündnisgrüne Landesminister ausdrücklich für den Verkauf an die deutsche Bietergemeinschaft eingesetzt, betonte die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912028d
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion