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Dezember 12/1999
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FINANZAUSSCHUSS BERIET KONSULTATIONSPAPIER

Mindestanforderungen an das Eigenkapital der Banken stellen

(fi) Intensiv beraten hat der Finanzausschuss am 15. Dezember ein Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten. Das Papier zielt auf eine Revision der Eigenkapitalregelung ab, die seit der Veröffentlichung der Baseler Eigenkapitalübereinkunft im Juli 1988 im Wesentlichen unverändert besteht.

Diese Übereinkunft ist nach Regierungsangaben weltweit als grundlegender Standard für die Beaufsichtigung von Kreditrisiken anerkannt worden und habe dazu beigetragen, die Solidität und Stabilität des internationalen Bankwesens zu stärken und die Wettbewerbsgleichheit dieser Banken zu verbessern.

Das vom Baseler Ausschuss vorgeschlagene Konzept zielt darauf ab, Mindestkapitalanforderungen festzulegen, mit denen die Standardregelung entsprechend den tatsächlichen Risiken weiterentwickelt und ausgebaut werden kann. Das Risikoprofil und die Eigenkapitalausstattung eines Kreditinstituts sollen durch die Aufsichtsbehörde überprüft und die Marktdisziplin durch bessere Offenlegungspraktiken der Banken gestärkt werden. Danach sollte die Eigenmittelausstattung der Banken die Mindeststandards überschreiten. Die Banken sollten über Verfahren zur Messung und Steuerung einer risikogerechten Eigenmittelausstattung verfügen. Fällt die Eigenmittelausstattung unter das "risikogerechte Niveau" ab, sollte die Bankenaufsicht bereits frühzeitig gegensteuern können.

Die deutsche Verhandlungsführung will den Angaben zufolge gleiche Wettbewerbsstandards auf internationaler Ebene aufrechterhalten und auf nationaler Ebene gewährleistet wissen. Die Eigenkapitalanforderungen der Bankenaufsicht sollten nicht spürbar abgesenkt werden. International abgestimmte Bankenaufsichtsstandards sollten nicht zugunsten nationaler Lösungen eingeengt werden. Die Kriterien für die Anerkennung interner Ratingverfahren müssten eine breite Nutzung dieser Verfahren ermöglichen und Wettbewerbsnachteile für den Mittelstand und kleinere Kreditinstitute ausschließen.

Allgemein werde damit gerechnet, so die Regierung, dass die neuen Regelungen nicht vor Anfang 2003 in Kraft treten werden. Der Baseler Ausschuss wolle im zweiten Halbjahr 2000 ein zweites Konsultationspapier vorlegen, so die Regierung. Der Ausschuss will sich im März erneut mit dem Thema befassen, zu dem auch der Präsident des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen, Wolfgang Artopoeus, Rede und Antwort gestanden hatte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912032a
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