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Dezember 12/1999
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BUNDESTAG STIMMTE VERORDNUNG ZU

EU­Richtlinie zu Chemikalien kann umgesetzt werden

(um) Die EU­Richtlinie über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) kann nun vollständig umgesetzt werden. Das beschloss der Bundestag, indem er am 16. Dezember eine Verordnung der Bundesregierung mit diesem Ziel (14/2119) annahm.

Das Parlament folgte damit der Empfehlung des Fachausschusses (14/2377), der sich am Vortag mit der Initiative befasst hatte.

Mit der Verordnung wird die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane geregelt und weitere chemikalienrechtliche Vorschriften geändert. Den Angaben zufolge greift die Regierung mit dieser Verordnung die Verordnungsermächtigungen des Kreislaufwirtschafts­ und Abfallgesetzes sowie des Chemikaliengesetzes auf. Darüber hinaus wird die kontrollierte Beseitigung des PCB, die Dekontaminierung oder Beseitigung PCB­haltiger Geräte und/oder die Beseitigung von PCB­Abfall geregelt.

Wie die Regierung darlegt, wird die Verordnung keine Zusatzkosten verursachen. Die Anforderungen der Verordnung, Abfälle mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial getrennt zu fassen, getrennt zu halten, getrennt zu entsorgen und unverzüglich zu beseitigen, konkretisierten nur die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung beziehungsweise umweltverträgliche Beseitigung.

Gleichzeitig mit der Annahme der Verordnung nahm der Bundestag eine Entschließung an, mit der die Regierung aufgefordert wird, möglichst bald die abfall­ und chemikalienrechtlichen Regelungen gemäß den Vorschlägen der Bund­Länder­AG zu harmonisieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912039b
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