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Januar 01/2000
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ANTRAG DER F.D.P.

Führerscheinrecht ändern

(vb) Ausnahmeregelungen im Führerscheinrecht für den Bereich der Rettungsdienste, technischen Hilfsdienste und Feuerwehren fordert die F.D.P.-Fraktion. Ziel müsse sein, so die Liberalen in einem Antrag (14/2370), dass dort neu eingesetztes Personal für die Dauer der Tätigkeit die Erlaubnis erhält, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen an zulässigem Gesamtgewicht mit einem Pkw- (Klasse B) statt mit einem Lkw-Führerschein der Klasse C zu führen.

Nach Ansicht der Fraktion können die mit der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie und der damit verbundenen Neueinteilung der Führerscheinklassen zum 1. Januar dieses Jahres entstandenen zusätzlichen Belastungen für diese Bereiche anders nicht gelöst werden. In Frage komme weder eine kurzfristige Umstellung der Fahrzeugflotte noch die Verlagerung zusätzlicher Ausbildungskosten für den Führerschein auf die Stellenbewerber.

Nach dem Willen der F.D.P. soll die Regierung außerdem prüfen, in welchem Umfang kleine und mittelständische Betriebe durch die Umstellung des Führerscheinrechts belastet werden. Bis zum 30. Juni sei dem Parlament darüber ein Bericht vorzulegen. Dieser solle dann Vorschläge für "entlastende Übergangsregelungen" enthalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001029b
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