PDS ohne Mehrheit bei Altschuldenhilfe(vb) Mit großer Mehrheit hat es der Bundestag am 21. Januar abgelehnt, das Altschuldenhilfe-Gesetz mit der Folge aufzuheben, dass abgegebene Schuldanerkenntnisse sowie hierüber abgeschlossene Kreditverträge unwirksam wären und bereits abgeführte Erlösanteile zurückerstattet werden. Dies hatte die PDS in einem Gesetzentwurf (14/568) verlangt. Auf Beschlussempfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (14/2317) wies das Parlament die Initiative mit der Begründung zurück, zwar sei in Bezug auf die Privatisierungsverpflichtungen im Altschuldenhilfe-Gesetz angesichts der Schwierigkeiten vieler Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern Handeln notwendig. Der Vorstoß der PDS sei allerdings nicht geeignet. Eine rückwirkende Aufhebung des Gesetzes mit einer Rückabwicklung der Schuldanerkenntnis, Kreditverträge und Teilerlösabführungen erscheine völlig illusionär. Dadurch, so die Mehrheit, würden viele neue Probleme entstehen, die eine Befriedung der Situation verhinderten (vgl. Blickpunkt Bundestag 11/99, Seite 57). |