LEITLINIEN UMWELTVORSORGE Vorsorge gehört zu einer verantwortlichen Umweltpolitik(um) Die von der Bundesregierung 1986 in den "Leitlinien Umweltvorsorge" formulierten Vorsorgegedanken, wonach eine verantwortliche Umweltpolitik sich nicht nur auf die Gefahrenabwehr von Mensch und Umwelt beschränkt, sondern vorsorgend bereits im Vorfeld handelt, hat der Bundestag am 27. Januar bekräftigt. Gleichzeitig nahm er eine Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Entschließung des Europäischen Parlaments zu endokrine Störungen verursachenden chemischen Stoffen (14/309, Nr. 1.11) zur Kenntnis. Er folgte damit der Empfehlung des Umweltausschusses (14/1471). Das Europäische Parlament hatte in seiner Entschließung eine Vielzahl von Empfehlungen ausgesprochen, durch welche endokrine Störungen verursachende chemische Stoffe besser kontrolliert und gegebenenfalls deren Verwendung eingedämmt werden sollen. An die Bundesregierung richtete der Bundestag die Forderung, sie solle darauf hinwirken, dass der Eintrag von Chemikalien, die nachweislich auf das endokrine System wirken, in Gewässern stufenweise drastisch verringert wird. In seinem Beschluss hält der Bundestag weiter fest, er sehe eine Umweltgefährdung vor allem durch den Eintrag von hormonartig wirkenden Umweltchemikalien in Gewässern, so dass nicht nur deren Eintrag stufenweise drastisch zu verringern sei, sondern auch die Verwendung dieser Chemikalien, wenn sie zudem in das Grund- oder Trinkwasser gelangen und bei Beprobung regelmäßig nachweisbar sind, zu verbieten sei. Darüber hinaus hat der Bundestag die Regierung aufgefordert, ihm nach spätestens achtzehn Monaten über die eingeleiteten Maßnahmen und deren Wirkungen zu berichten. Darüber hinaus soll die Regierung eine Gesamtlösung für die Stoffgruppe der Alkylphenolethoxylate und der Alkylphenole anstreben. |