Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz das Urteil von Experten einholen(wi) Der Wirtschaftsausschuss hat am 19. Januar einvernehmlich beschlossen, zu dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Erneuerbare-Energien-Gesetz,14/2341) Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu befragen. Die Anhörung soll auf Vorschlag der SPD-Fraktion am 14. Februar stattfinden. Zuvor soll die Bundesregierung dem Ausschuss auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion über den Sachstand der Energiepolitik in der Europäischen Union berichten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll das Stromeinspeisungsgesetz ablösen und verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Strom aus erneuerbaren Energien soll so vergütet werden, dass der wirtschaftliche Betrieb der verschiedenen Anlagentypen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bei rationeller Betriebsführung grundsätzlich möglich ist, die üblichen unternehmerischen Risiken jedoch von den Anlagebetreibern getragen werden. Der Entwurf zielt darauf ab, den Betrieb laufender Anlagen zu sichern, die bislang vorhandene Dynamik bei der Windkraft zu erhalten und die Markteinführung anderer Techniken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, vor allem der Biomasse und Fotovoltaik, zu forcieren. Die SPD-Fraktion betonte die Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs, der nach gründlicher Beratung so schnell wie möglich verabschiedet werden sollte. Bündnis 90/Die Grünen kündigten an, dass über die geplanten Regelungen für Altanlagen noch einmal nachgedacht werden sollte. Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Bericht zur Härteklausel nach Paragraph 4 Absatz 4 des Stromeinspeisungsgesetzes (14/2371) übte die CDU/CSU. Die Unionsfraktion hatte die Bundesregierung in einem Antrag (14/2239) aufgefordert, diesen Bericht, wie im Stromeinspeisungsgesetz vorgesehen, rechtzeitig vorzulegen. Die CDU/CSU bemängelte, dass sich der Bericht lediglich auf die Härteklausel beziehe und nicht auf die Entwicklung der Einspeisevergütungen eingehe. Die Regierung sollte berichten, von welchen Stromgestehungskosten auszugehen ist. Die F.D.P. machte deutlich, dass der Innovationsdruck auf dem Markt erhalten bleiben müsse. Auch müssten die Kosten pro vermiedener Tonne Kohlendioxid in der Debatte eine Rolle spielen. |