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Januar 01/2000
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ANTRAG DER KOALITION ANGENOMMEN

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werften sichern

(wi) Der Bundestag hat die Bundesregierung am 20. Januar aufgefordert, in diesem und im nächsten Jahr das Instrumentarium der auftragsbezogenen Förderung zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiffbaus zu sichern. Einen entsprechenden Antrag von SPD und Bündnisgrünen (14/540) nahm das Parlament auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/1233) an.

Ferner sollte die Bundesregierung darauf achten, dass die Bedingungen für die Vergabe des Kredites des Internationalen Währungsfonds an Südkorea strikt eingehalten werden und dass diese Mittel nicht unzulässigerweise dem Schiffbau zugute kommen. Ebenso sollte die Regierung auf verbindliche Kapazitätsbeschränkungen hinwirken und alle Gelegenheiten zu bilateralen Kontakten mit Südkorea nutzen, um mit den wichtigsten Schiffbaunationen einen stabilen Weltschiffbaumarkt herzustellen.

Die Koalition hatte ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass der Auftragseingang angesichts südkoreanischer Angebote, die bis zu 30 Prozent unter Weltmarktpreisen lägen, fast völlig zusammen- gebrochen sei. Die Bemühungen um ein multilaterales Subventionsabkommen aller wichtigen Schiffbaunationen müssten fortgesetzt werden, so der Bundestag.

Am gleichen Tag billigte das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rahmenabkommen von 1996 über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Südkorea andererseits (14/1200). Auch diesem Beschluss lag eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/2064) zugrunde. Ziel des Abkommens ist eine intensivere Handelskooperation mit Südkorea.

Darüber hinaus erklärte der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/400) auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses (14/2538) für erledigt. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgerufen, Vorkehrungen gegen die Auswirkungen der asiatischen Finanzkrise und des internationalen Subventionswettlaufs auf die Werftindustrie zu treffen. Die Union hatte am 19. Januar im Ausschuss erklärt, aufgrund der am 3. November im Wirtschaftsausschuss verabschiedeten Entschließung zur Werftenpolitik (Blickpunkt 10/99, Seite 40) sei der Antrag überholt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001040b
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