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Januar 01/2000
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Gentechnisch veränderte Produkte kennzeichnen

(lw) Der Bundestag hat am 20. Januar einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/2520) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, bei den Verhandlungen über das Biosicherheitsprotokoll in Montreal auf einen schnellen und einvernehmlichen Abschluss hinzuwirken.

Das – inzwischen unterzeichnete – Protokoll soll den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen regeln. Als wichtige Eckpunkte der gemeinsamen Position der Europäischen Union nennen die Abgeordneten die größtmögliche Transparenz durch eine Trennung der Agrarrohstoffe, die umfassende Information der Empfängerländer und die deutliche Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Produkte sowie eine Verankerung des Vorsorgeprinzips und eine effiziente Überwachung.

Darüber hinaus sollte die Umsetzung des Abkommens und seine Kontrolle in allen Vertragsstaaten sichergestellt werden. Durch die Aufnahme gentechnisch veränderter Organismen und deren Produkte, die zur Verwendung oder zur Verarbeitung als Lebensmittel, Futtermittel oder Zusatzstoffe bestimmt sind, sollte die "umfassende Gültigkeit" des Abkommens gewährleistet werden. Die Regierung wird aufgefordert, eine "flexible Kompromissstrategie der EU" zu entwickeln, die darauf abzielt, in Montreal zu einem Abschluss zu kommen. Dies sei auch notwendige Voraussetzung für weitere erfolgreiche Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).

Die Vertragsstaatenkonferenz zum Biosicherheitsprotokoll war 1999 in Cartagena (Kolumbien) unterbrochen worden und wurde vom 20. bis 28. Januar in Montreal fortgesetzt. Hauptstreitpunkte zwischen den wichtigen Agrarexportländern, die gentechnisch veränderte Produkte exportieren, und einer zahlenmäßig starken Gruppe, der vor allem Entwicklungsländer angehören, seien der Anwendungsbereich des Protokolls, die Regelungen über landwirtschaftliche Massengüter, die Verankerung des Vorsorgeprinzips, die Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte, die Regelung von Kennzeichnungs- und Haftungsfragen sowie die Notwendigkeit gewesen, dass die Empfängerländer dem Import zustimmen. Für die Sicherheit im Handel sei es wichtig, durch vorbeugende Kontrollen Umwelt und Verbraucher vor Risiken zu schützen, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001042b
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