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Januar 01/2000
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Ausgleichsfonds mit mehr Ausgaben

(hh) Die Gesamtausgaben des "Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" haben im Wirtschaftsjahr 1998 rund 966 Millionen DM betragen. Sie lagen damit 649 Millionen DM über den Gesamtausgaben des Jahres 1997, wie aus einem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (14/2484) auf Entlastung der Rechnungslegung über dieses Sondervermögen des Bundes hervorgeht.

Die starke Zunahme der Gesamtausgaben im Vergleich zum Vorjahr beruht nach Angaben des Ministeriums im Wesentlichen auf höheren Zuschusszahlungen von rund 175 Millionen DM 1997 und rund 807 Millionen DM 1998. Bei den Zahlungen handele es sich überwiegend um Restverpflichtungen für Jahre vor 1996, als die Ausgleichsabgabe ("Kohlepfennig") noch erhoben wurde. Die Ausgaben hätten um rund 45 Millionen DM unter dem Planansatz gelegen, heißt es in dem Antrag. Minderausgaben seien hauptsächlich beim Schuldendienst (31,5 Millionen DM), bei den Erstattungen für überbezahlte Ausgleichsabgabe (8,2 Millionen DM) und bei den Zuschüssen an Kraftwerksunternehmen (4,7 Millionen DM) entstanden. Die Verwaltungsausgaben von rund 3,1 Millionen DM unterschritten den Planansatz um 400.000 DM, vor allem bedingt durch niedrige Personal-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Die Zinsausgaben für aufgenommene Kredite werden mit 143,5 Millionen DM angegeben.

Die Gesamteinnahmen bezifferten sich dem Antrag zufolge auf rund 968,7 Millionen DM und setzen sich hauptsächlich aus den Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe (5,5 Millionen DM), den Schuldenaufnahmen auf dem Kreditmarkt (742 Millionen DM), den Zuweisungen des Bundes für Zins- und Tilgungszahlungen am Kreditmarkt (178,5 Millionen DM) und den Einnahmen aus der Rückzahlung von Zuschüssen (32,8 Millionen DM) zusammen. Die Bruttoeinnahmen aus der Ausgleichsabgabe hätten 1998 rund 5,5 Millionen betragen. Ziehe man davon die Erstattung in Höhe von rund 11,8 Millionen DM ab, so ergebe sich eine Nettoauszahlung von rund 6,3 Millionen DM. Das Defizit des Fonds habe sich Ende 1998 auf rund 4,5 Milliarden DM belaufen.

Da die Ausgleichsabgabe nur bis Ende 1995 erhoben wurde, handele es sich bei den noch eingehenden Beträgen um Resteinnahmen aus endgültigen Veranlagungen und um Korrekturen aufgrund von Prüfungen. Bei den Auszahlungen stünden überwiegend Erstattungen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen wegen inzwischen eingetretener Erlöskorrekturen im Vordergrund.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001047b
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