UNBEFRISTET VERLÄNGERT Wohnortzuweisung für Spätaussiedler(in) Das Wohnortzuweisungsgesetz wird unbefristet verlängert. Dies beschloss der Bundestag, indem er am 23. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/2675) annahm. Das Plenum folgte der Empfehlung des Fachausschusses (14/2956). Die Regelung gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung im Bundesgebiet und reduziert laut Regierung die Schwierigkeiten des Einlebens.Die Bindung an den Wohnort wird im Einzelfall auf drei Jahre begrenzt. Vereinheitlicht wird ebenfalls die Lockerung für Aussiedler, die in anderen Regionen Arbeit suchen. Die Bindungsfrist gilt auch für Spätaussiedler, die nach dem 14. Juli 1997 aufgenommen wurden. Erleichterung soll es bringen, dass die Sozialhilfeträger des Zuweisungsortes Zahlungen auch vornehmen, wenn der zugewiesene Ort von den Betroffenen wegen Arbeitssuche vorübergehend verlassen wird. |