ALTSCHULDENHILFEGESETZ Privatisierungspflicht soll aufgehoben werden(vb) Die Investitionsfähigkeit der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern soll nach dem Willen der Koalition gestärkt werden. SPD und Grüne haben einen Gesetzentwurf (14/2983) vorgelegt, der es Wohnungsunternehmen, die Altschuldenhilfe nach dem Altschuldenhilfegesetz in Anspruch genommen haben, in "wettbewerbsneutraler Weise" ermöglichen soll, frühzeitig einen Schlussstrich unter ihre Privatisierungspflichten zu ziehen. Das Altschuldenhilfegesetz verpflichtet bislang Wohnungsunternehmen in der ehemaligen DDR, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes bis zum Jahr 2003 zu privatisieren. Diese Frist soll nun rückwirkend zum Jahresende 1999 auslaufen. Zur Begründung heißt es, die Ziele des Altschuldenhilfegesetzes seien bereits weitgehend erreicht. Die Auswertung der von den Wohnungsunternehmen vorzulegenden Jahresberichte durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) habe ergeben, dass über 75 Prozent der rund 360.000 zu veräußernden Mietwohnungen bereits privatisiert seien. Das durch die Altschuldenhilfe initiierte Investitionsvolumen habe Ende 1997 etwa 80 Milliarden DM betragen. Andererseits werde es nach Auskunft der Koalition für einen Teil der Unternehmen vor allem in strukturschwachen Gebieten zunehmend schwerer, die Verpflichtungen aus dem Altschuldenhilfegesetz zu erfüllen. In Regionen mit großem Bevölkerungsrückgang und hoher Arbeitslosigkeit sei es schwierig, Wohnungen zu vermieten oder zu verkaufen. Daher sollen Wohnungsunternehmen, denen die vollständige Erfüllung der Privatisierungspflicht Schwierigkeiten bereitet, Sicherheit über die ihnen gewährte Entlastung bekommen. Aus diesem Grunde werde der Zeitpunkt, bis zu dem die Privatisierungspflicht erfüllt sein muss, auf Ende vergangenen Jahres vorgezogen. Der starke Rückgang der Privatisierungszahlen im letzten Jahr auf ein Viertel des Volumens von 1998 zeige, dass das Privatisierungspotenzial ausgeschöpft sei. Voraussetzung soll sein, dass ein "Nicht-Vertretenmüssen" der Unternehmen für ihre Versäumnisse vorliegt. Laut Gesetzentwurf soll dies der Fall sein, wenn das Wohnungsunternehmen "intensive Bemühungen" unternommen hat, um die Verpflichtung zu erfüllen. Unternehmen, für die das nicht zutrifft und die ihre Privatisierungspflicht nicht erfüllt haben, kann nach den Plänen eine Nachfrist bis 2003 gewährt werden. Die PDS hat zum gleichen Thema einen Antrag (14/2804) gestellt, der ebenfalls die Aufhebung der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern mit Wirkung Ende letzten Jahres vorsieht. Mit ihrer Initiative will die PDS zudem erreichen, dass gleichzeitig die Sanktionen bei Nichterfüllung der Pflicht abgeschafft werden. Den betroffenen Unternehmen könnten keine weiteren erfolglosen Privatisierungsversuche zugemutet werden. |