Schwermetallanteil nicht verringern(um) Einstimmig hat der Umweltausschuss der Ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verpackungsrichtlinie (14/2810) zugestimmt. Auch künftig sollen demnach die Grenzwerte für Schwermetalle in Getränkekästen und Obststiegen aus Kunststoff oberhalb der festgelegten Margen der europäischen Verpackungsrichtlinie liegen. Dabei wurde von der Ausnahmeregelung in der Verpackungsverordnung Gebrauch gemacht, die gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission für bestimmte Verpackungen gilt, etwa Kästen und Paletten aus Kunststoff. Keine Gefahren für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bestehen nach Ansicht der Regierung, wenn im Kunststoff Schwermetalle enthalten sind. Die Ausnahmeregelung sei notwendig geworden, weil sie eine Entsorgung von gebrauchten Kunststoffkästen und -paletten durch Recycling gewährleiste, die ansonsten als "überwachungsbedürftiger Abfall" beseitigt werden müssten. |