Kassenöffnung beschlossen(ge) Mitglieder der Bundesknappschaft und der See-Krankenkasse, die in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechseln, sollen wählen können, ob sie in diesen Kassen bleiben wollen. Dies beschloss der Bundestag am 23. März mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und PDS. Damit folgte das Plenum der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14/2997). Die Regierungskoalition (14/2764) und die Union (14/2904) hatten identische Gesetzentwürfe vorgelegt, die zusammengeführt werden sollen. Die verabschiedeten Entwürfe sehen vor, dass den Versicherten bei Antritt einer außerknappschaftlichen Arbeit bzw. Beschäftigung außerhalb der Schifffahrt das Verbleiben in den Krankenkassen bis zum Inkrafttreten einer Reform des Organisationsrechts ermöglicht wird. Aufgrund der rückläufigen Mitgliederzahlen ist in den Augen der Antragsteller die Existenz dieser Krankenkassen als selbstständige Kassenarten langfristig gefährdet. Daher müsse der Gesetzgeber stabilisierend eingreifen. Die Mitglieder der F.D.P.-Fraktion kritisierten in der Ausschusssitzung am 22. März, die Entwürfe kämen zu früh. Eine dauerhafte Lösung könne nur mit einer Gesamtkonzeption gefunden werden. |