Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2000 >
Mai 05/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

EXPERTENANHÖRUNG ZUM BUNDESERZIEHUNGSGELDGESETZ

Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert werden

(fa) Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben die zur öffentlichen Sitzung des Familienausschusses eingeladenen Sachverständigen am 15. Mai eine Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) einhellig begrüßt. Die vorliegenden Vorschläge blieben jedoch hinter den Erwartungen zurück, erklärte Gisela Breil vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sie bedauerte insbesondere den engen fiskalischen Rahmen.

Der Expertenanhörung lagen ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des BErzGG (14/3118), der Antrag der F.D.P. "Erziehungszeit statt Erziehungsurlaub" (14/3192) sowie die Anträge der PDS "Ausbau eines bedarfsgerechten und öffentlich geförderten Betreuungs- und Freizeitangebotes für Kinder bis zu 14 Jahren" (14/2758) und "Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung für Frauen und Männer" (14/2759) zugrunde. Bewertet werden sollten unter anderem die Vorschläge zu einem gemeinsamen Erziehungsurlaub für beide Eltern, zur Erhöhung der zulässigen Arbeitszeit und zum Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs sowie zu dessen Flexibilisierung.

Mehrheitlich positiv eingeschätzt wurde die Möglichkeit eines gemeinsamen Erziehungsurlaubs für beide Eltern. Gisela Notz vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. forderte, der Partneranspruch auf gemeinsamen Erziehungsurlaub müsse auch auf andere Bezugspersonen übertragbar sein. Dies gelte ebenso für die Erweiterung der Arbeitszeit von 19 auf 30 Wochenstunden. Eine Veränderung der Teilzeitgrenze bei gemeinsamem Erziehungsurlaub hielt dagegen Iris Emmelmann vom Deutschen Familienverband (DFV) für erforderlich. Der DFV plädierte für die Einführung einer gemeinsamen Arbeitszeitbegrenzung auf 50 Stunden. Diesen Vorschlag hielt auch Bernhard Werner, Richter beim Hessischen Landessozialgericht, für sinnvoll.

Anne Dohle vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sah dagegen in der erweiterten Arbeitszeit einen größeren Spielraum für Flexibilisierung. Auch nach Ansicht von Ellen Kirner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung kann die Erhöhung der Erwerbsarbeitszeit durchaus sinnvoll sein, sofern Eltern andere zuverlässige Betreuungsformen finden.

Während der geplante Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit von der Mehrheit der Sachverständigen zustimmend bewertet wurde, lehnten ihn Dohle und Alfred Wisskirchen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ab. Wie Wisskirchen feststellte, führe die jetzt vorgeschlagene Lösung für die Unternehmen zu erheblichen organisatorischen Problemen.

Mehrere Sachverständige, etwa Sabine Mundorf von der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und Carsten Riegert vom Familienbund der Deutschen Katholiken, kritisierten die zu niedrigen Einkommensgrenzen und die Nichterhöhung des Erziehungsgeldes. Um die Einbindung der Väter zu verbessern, schlug Marlene Schmidt vom Institut für Arbeit, Wirtschaft und Zivilrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt/Main einen nicht übertragbaren Erziehungsurlaub von mindestens drei Monaten für Väter und Mütter vor, der verfällt, wenn er von einer Seite nicht in Anspruch genommen wird. Thomas Gesterkamp hielt dagegen als Anreiz für Männer eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung für notwendig.

Den komplizierten Vollzug des Gesetzes beklagte Johanna Huber vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. Der Schwerpunkt des Vollzugs liege, so Huber, auf jeden Fall im Antrags- und Bewilligungsverfahren. Das neue Gesetz würde hier die Probleme noch verstärken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005041a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion