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Juni 06/2000
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Flugverkehr mit Moldawien und Aserbaidschan regeln

(vb) Die Bundesregierung will den internationalen Fluglinienverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau sowie der Aserbaidschanischen Republik auf eine solide Rechtsgrundlage stellen. Zu diesem Zweck hat sie zwei Gesetzentwürfe eingebracht (14/3475,14/3476), die vorsehen, dass sich Deutschland und die beiden Länder jeweils gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nicht gewerblichen Zwecken und des Transports von Passagieren und Fracht gewähren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006026b
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