VERMITTLUNGSVERFAHREN Kein Eingriff in Länderkompetenzen(bn) Bei einem Zusammentreffen von Ansprüchen aus der Abgeordnetenentschädigung und Versorgungsansprüchen aus Landesrecht soll ein Eingriff des Bundes in Regelungskompetenzen der Länder vermieden werden. Dies beschloss der Bundestag am 8. Juni auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses (14/3526), den der Bundesrat (14/3046) angerufen hatte. Damit änderte das Parlament das am 17. Februar beschlossene Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes (14/2235,14/2660). Das Gesetz betrifft die Rechtstellung der Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung und enthält verschärfte Anrechnungsbestimmungen für das Übergangsgeld von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären. |