GESETZESINITIATIVE ANGENOMMEN Staffelung der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte zugestimmt(as) Die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte wird künftig gestaffelt werden und zwischen 200 und 500 DM betragen. Dies beschloss der Bundestag am 7. Juli, indem er einen Gesetzentwurf der Regierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (14/3372) in geänderter Fassung mit den Stimmen von SPD und Bündnisgrünen und gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS annahm. Der Arbeitsausschuss hatte zuvor dem Entwurf zugestimmt (Beschlussempfehlung 14/3799). Außerdem hat die Regierung in ihrer Antwort (14/3681) auf eine Große Anfrage der Union (14/2290) Eckpunkte für ein Sozialgesetzbuch IX bekannt gegeben. Die Ausgleichsabgabe müssen bisher Unternehmer zahlen, die mehr als 16 Mitarbeiter haben und weniger als sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Dieser Pflichtsatz für die Beschäftigung soll dem Entwurf zufolge auf fünf Prozent gesenkt werden. Die SPD äußerte in der Diskussion im Ausschuss am 5. Juli die Hoffnung, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 zu senken. Mit den Gesetzesänderungen entstünden neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen und damit ein Stück soziale Gerechtigkeit. Durch den von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag würden Arbeitgeber zudem verpflichtet, schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen. Kritik der OppositionDie CDU/CSU kritisierte, durch den Gesetzentwurf würden weitere Bürokratien aufgebaut, die den Beschäftigungschancen der Schwerbehinderten im Wege stünden. Das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe solle verwendet werden, um die Arbeitsmarktchancen der Behinderten zu verbessern. Zu viele finanzielle Mittel seien für die zentrale Verwaltung verplant. Bündnis 90/Die Grünen vertraten die Ansicht, die Reform fördere die Selbstbestimmung der Betroffenen. Deren Situation werde durch ein Antidiskriminierungsgesetz zusätzlich verbessert, das die Koalition demnächst einbringen wolle. Auch die F.D.P. sah gegenüber dem Status quo zusätzliche Bürokratien entstehen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen täten sich schwer, die Beschäftigungsquote zu erfüllen. Der gesonderte Kündigungsschutz Schwerbehinderter sei mitunter ein Hindernis auf dem Weg zu einer Einstellung, da dadurch die Flexibilität der Unternehmen eingeschränkt sei. Die PDS bemängelte, dass psychisch Kranke im Entwurf nicht entsprechend berücksichtigt würden. Auch der schwierigen Situation schwerbehinderter Frauen würde nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Fraktion brachte ohne Erfolg mehrere Änderungsanträge (14/3838, 14/3839, 14/3840, 14/3841) in den Bundestag ein, in denen sie unter anderem eine Anhebung der Ausgleichsabgabe auf 500 bis 1.000 DM und eine bedarfsdeckende Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte forderte. Länder für mehr FöderalismusDer Bundesrat hat die Regierung und den Bundestag gebeten, bei der Verteilung des Aufkommens der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte "föderalistische Grundsätze" zu berücksichtigen. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (14/3645) zu dem nun beschlossenen Gesetz hervor. Es solle geprüft werden, ob die Mittel für Einrichtungen und Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter auf Landesebene von den Bundesländern direkt verwaltet werden können. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hat die Regierung zugesagt, beide Vorschläge im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen. Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Einrichtungen zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter hält sie eine Erhebung über Bestand und Bedarf an Werkstattplätzen für erforderlich. Aus der Antwort der Bundesregierung (14/3681) auf eine Große Anfrage der Union (14/2290) zum Thema Behindertenpolitik geht unterdessen hervor, dass die zuständige Arbeitsgruppe der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Eckpunkte für ein Sozialgesetzbuch (SGB) IX erarbeitet hat. Die Koalition hatte ein Gesetzeswerk in Aussicht gestellt, in dem die Bestimmungen zum Behindertenrecht aufgeführt werden sollten. Danach soll bei allen Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte die berufliche Eingliederung gesondert berücksichtigt werden. Die Beschäftigung behinderter Menschen solle auf möglichst zukunftsorientierten und innovativen Arbeitsplätzen erreicht werden, indem ein Katalog von zukunftsweisenden Maßnahmen, Wegen und Zielen erarbeitet werde. Weiter erklärt die Bundesregierung, ein Schwerpunkt bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von Behinderten sei die betriebsorientierte Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine unmittelbare Integration in das Arbeitsleben ermöglichen sollten. Der Übergang aus Werkstätten für Behinderte in den allgemeinen Arbeitsmarkt sei zu fördern und ein Rechtsanspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz zu bestimmen. |