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Juli 07/2000
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BERICHTE DES RECHTSAUSSCHUSSES

Wohnrecht Hinterbliebener regeln

(re) Der Bundestag hat zeitgleich mit dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetz für eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" (siehe oben) zwei Berichte des Rechtsausschusses (14/3779,14/3780) zu Gesetzentwürfen der F.D.P. (14/326) und der PDS (14/308) zum Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger im Falle des Todes des Mieters zur Kenntnis genommen. Beide Fraktionen hatten von einer entsprechenden Bestimmung der Geschäftsordnung des Bundestages Gebrauch gemacht. Die Initiativen von Liberalen und PDS sind im Rechtsausschuss derzeit vertagt. Zur Begründung erklärte die Koalition, die Anliegen sollten im Rahmen einer umfassenden Reform des Mietrechts verwirklicht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007029b
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