Asyl für Deserteure möglich(in) Bereits nach geltendem Recht kann eine zu erwartende Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung und Desertion zur Asylanerkennung oder zum Abschiebeschutz führen. Aus diesem Grund hat der Bundestag auf Empfehlung des Innenausschusses (14/3540) am 28. Juni einen Antrag der PDS (14/1183) für erledigt erklärt. Ziel der PDS war die Anerkennung eines Asylanspruchs für jugoslawische Deserteure und Kriegsdienstverweigerer. Die Fraktion hatte die Bundesregierung auffordern wollen, gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen. Die Regierung verwies auf das im Grundgesetz verankerte Asylrecht sowie auf die Bestimmungen des Ausländergesetzes. Nachdem sie die Sach- und Rechtslage klargestellt hatte, bestand im Ausschuss Einvernehmen darüber, dass die Initiative überflüssig sei. |