GESETZENTWURF Koalitionsfraktionen wollen Bundeswahlgesetz anpassen(in) Mit einem Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (14/3764) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wahlrecht mit dem Melderecht harmonisieren und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Aufstellung von Bewerbern durch Parteien im Bundeswahlgesetz umsetzen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 6. Juli zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Mit der Initiative soll die Stimmabgabe erleichtert und die Feststellung des Wahlergebnisses beschleunigt werden. Erleichtert werden soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen auch die Gewinnung von Wahlvorständen und die Erstattung der Bundestagswahlkosten an die Länder durch eine neue Regelung. In Verfolgung dieser Ziele seien die gesetzlichen Voraussetzungen für das Anlegen von Wahlhelferdateien zu schaffen und die Zahl der Beisitzer, die berufen werden können, auf sieben zu erhöhen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gleichzeitig sollen die Behörden verpflichtet werden, aus dem Kreis ihrer Bediensteten Personen für eine Berufung als Mitglieder des Wahlvorstandes zu benennen. Präzisiert werden müsse im Hinblick auf die Anforderungen demokratischer Grundsätze die Wahl von Bewerbern und Vertreterversammlungen als Angelegenheit der inneren Ordnung der Partei. Eine weitere Änderung sieht die Abschaffung der amtlichen Wahlumschläge bei der Urnenwahl vor. Bei der Erstattung der Bundestagswahlkosten, so die Abgeordneten in ihrer Gesetzesinitiative weiter, solle es ein Splitting geben. Das bedeutet, dass in einem Teil die entstandenen Kosten im Grundansatz genau abgerechnet werden, während im anderen Teil ein bundeseinheitlich fester Betrag pro Wahlberechtigten festgesetzt werden soll. Den Angaben zufolge führen die Änderungen insgesamt nicht zu Mehrkosten. |