GESETZENTWURF F.D.P. will die Zuwanderung nach Deutschland umfassend regeln(in) Einen Gesetzentwurf zur Regelung der Zuwanderung hat die F.D.P. vorgelegt (14/3679). Damit soll der unkontrollierte Zuzug von Ausländern nach Deutschland ebenso geregelt werden wie die Einwanderung ausländischer Bürger im bundesdeutschen Interesse. Den tatsächlichen Zuzug von Menschen aus dem Ausland nur über ausländer- und asylrechtliche Instrumentarien regeln zu wollen, sei nicht hinnehmbar, so die F.D.P. Auch kurzfristige bereichsspezifische Spezialregelungen wie die so genannte Green-Card-Aktion der Bundesregierung ohne Beteilung des Parlaments würden der Problemstellung nicht gerecht. Die Fraktion begründet ihren Gesetzentwurf mit der Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen für "die Steuerung und Lenkung des tatsächlich stattfindenden und des im eigenen Interesse Deutschlands notwendigen Zuzugs von ausländischen Menschen, die auf Dauer hier leben wollen, einzuführen". Danach sollen Regelungen für den Umfang, die Voraussetzungen, den Zuzug sowie für die Integration von Ausländern geschaffen werden. Dabei soll für Zuwanderer der Grundsatz gelten, den Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz selbst bestreiten zu können. Zuwanderung und Asylverfahren, so die F.D.P., schlössen einander aus. Mit einer Quotierung solle die Zuwanderung auf eine bestimmte Personenzahl pro Jahr beschränkt werden, wobei die Jahreszuwanderungsquote aus der halben Anzahl von Asylberechtigten, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen abzuleiten sei. Zu dieser Gruppe gehörten auch Ausländer, denen im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sei. Die Bundesregierung soll durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates jeweils für zwei Jahre im Voraus eine Jahresquote ermitteln. Diese Quote soll einer Zuwanderungskommission im Rahmen der gesellschaftspolitischen Aufnahme und Integrationsmöglichkeiten unter Berücksichtigung wirtschafts-, arbeitsmarkt- sowie entwicklungspolitischer und humanitärer Gesichtspunkte als Grundlage dienen. Unter Einhaltung der Vorgaben sollten neu zu schaffende Migrationsbüros in den deutschen Auslandsvertretungen sowie ein Bundesamt für Zuwanderung entscheiden. |