GESETZESVORLAGE Umweltverträglichkeit nach europäischer Richtlinie prüfen(vb) Verkehrsprojekte sollen nur dann im Wege der Verfahrensbeschleunigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich-rechtlich zugelassen werden, wenn sie keine "erheblichen nachteiligen Auswirkungen" auf die Umwelt haben. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/3646) vorgelegt, mit dem unter anderem das Bundesfernstraßen- und das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert werden sollen. Klage erhobenZur Begründung heißt es, die EU-Kommission habe im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Nach Brüsseler Auffassung sei eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten im Verkehrsbereich nur unzureichend umgesetzt worden. Bei bereits vorgenommenen Gesetzesänderungen sei die EU-Vorgabe nicht ausreichend beachtet worden, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nicht festgeschrieben worden sei. Der Gesetzentwurf dient laut Regierung dem Zweck, die Richtlinie vollständig umzusetzen und auf diese Weise finanziellen Sanktionen bei einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorzubeugen. Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen nach Angaben der Regierung keine. Das Gesetz diene im Wesentlichen der formalen Klarstellung einer bisher schon in der Praxis stattfindenden Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1985. Zusätzliche Kosten für private Wirtschaftsunternehmen oder Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau seien ebenfalls nicht zu erwarten. Laut Regierung beschränkt sich der Entwurf darauf, die seit der Einführung der Plangenehmigung aufgetretenen Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Dies stehe in keinem Zusammenhang zu einer weiteren Richtlinie von 1997, die nur im Rahmen einer Gesamtkonzeption im Verkehrsbereich umgesetzt werden könne. |