KONTROVERSE DEBATTE IM UMWELTAUSSCHUSS Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse beschlossen(um) Der Bundestag hat am 6. Juli eine Verordnung der Bundesregierung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (14/3489) in Verbindung mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (14/3574) angenommen. Das Votum des Bundestages basiert auf einer Empfehlung des Umweltausschusses, der in seiner Debatte tags zuvor die Verordnung und den Änderungsantrag gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS angenommen hatte. Dabei war insbesondere der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Änderungsantrag umstritten. Die SPD-Fraktion betonte in der Ausschussdebatte, der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sei durch die Liberalisierung des Strommarktes die wirtschaftliche Basis entzogen worden. Eine Stützung des Stroms aus diesen Quellen habe man im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen und so angepasst, dass keine Überförderung stattfinde. Die Biomasseverordnung solle nun regeln, welche Stoffe anerkannt würden. Darunter fielen den Angaben zufolge Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft aus der Landwirtschaft. Ausgeschlossen seien Altholz mit einem bestimmten Gehalt an polychlorierten Biphenylen und Terphenylen sowie Quecksilber. Auch Klärgas und Deponiegas sollten nicht eingesetzt werden, da ihre Verwendung bereits an anderer Stelle im EEG festgeschrieben sei. Auf große Kritik stieß bei der CDU/CSU die im Änderungsantrag vorgesehene Regelung, dass lediglich schwach schadstoffbelastetes Holz zur Verstromung herangezogen werden solle. Stärker kontaminiertes Holz würde hingegen von der energetischen Nutzung ausgeschlossen. Die Fraktion verwies darauf, dass schadstoffbelastetes Holz bereits seit geraumer Zeit mit Hilfe bestimmter Technologien in umweltverträglicher Weise genutzt werden könne, ohne dass dabei halogenorganische Stoffe emittiert würden. Nun aber solle auf wertvolles Holz zurückgegriffen werden, wie etwa Waldholz oder Sägespäne. Nach den Vorstellungen der Union sollte das nicht der energetischen, sondern der stofflichen Nutzung zugeführt werden. Sie hielt den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag deshalb für "völlig unakzeptabel". Von Seiten der Bündnisgrünen hieß es dazu, es gäbe weniger Probleme bei Biomasse, wenn zur Verwertung von Althölzern bereits eine Verordnung vorläge. Die bestehende Regelungslücke mache es jedoch notwendig, dass zuerst eine Altholzverordnung vorgelegt werde. Bündnis 90/Die Grünen gaben auch zu bedenken, dass bei den Althölzern und höher belasteten Hölzern die Gefahr einer Überförderung bestehe. Wenn man "derartige schadstoffhaltige" Althölzer zur Stromerzeugung verwerten wolle, sei es erfoderlich, eine neue Vergütungsklasse im EEG zu schaffen. Von daher spreche man sich dafür aus, nach Vorliegen der angekündigten Altholzverordnung im Rahmen der geplanten Überprüfung des EEG im Jahre 2002 dieses Problem noch einmal aufzugreifen. Die Förderungspolitik war auch Gegenstand der F.D.P.-Kritik. So sei bereits beim Erneuerbare-Energien-Gesetz die Art der Förderung "verfehlt" gewesen, die sich bei der Biomasse "nahtlos" fortsetze. Sie bemängelte eine zu starke Reglementierung, die sich schon in der Definition dessen äußere,was Biomasse sein solle. "Wenn Sie das Ziel verfolgen, die Biomasse zu fördern, müssten sie mehr Stoffe einbeziehen, anstatt einen Großteil des Holzes auszuschließen", verlangte die Fraktion. Das ganze Gesetz sei von der Argumentation her "inkonsequent". Die PDS wiederum kritisierte, dass in der vorliegenden Verordnung bereits kontaminierte Hölzer einbezogen würden, wie etwa "verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz", das den Sondermüllverbrennungsanlagen entzogen würde. Die Biomasseverordnung soll die technischen Verfahren regeln und die Stoffe bestimmen, die zur Stromerzeugung verwendet werden dürfen. |