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September 08/2000
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BERICHT ZUR DEUTSCHEN HUMANITÄREN HILFE VORGELEGT

"Leistungen können sich sehen lassen"

(mr) Die Leistungen Deutschlands im Bereich der humanitären Hilfe können sich nach Worten der Bundesregierung im internationalen Vergleich sehen lassen. Dies teilt die Regierung in ihrem als Unterrichtung (14/3891) vorgelegten Bericht über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1994 bis 1997 mit.

Nach der EU und den USA stehe die Bundesrepublik im Berichtszeitraum an dritter Stelle der Geber, sofern offizielle Leistungen zugrunde gelegt würden. "Ohne Zweifel" lägen die USA beim Spendenaufkommen mit Abstand an der Spitze. Deutschland dürfte hierbei in Europa eine führende Position haben. Ein differenzierteres Bild ergibt sich laut Regierung allerdings, wenn man die humanitären Hilfsleistungen zur Wirtschaftskraft eines Landes in Beziehung setze.

In diesem Fall befinde sich die Bundesrepublik geringfügig über dem Durchschnitt der wichtigsten Geberländer. Norwegen, Schweden und die Niederlande bildeten bei dieser Betrachtungsweise die Spitzengruppe mit Leistungen, welche die deutschen um das Fünf- bis Neunfache überträfen.

Im Berichtszeitraum sind der Unterrichtung zufolge insgesamt rund 1,5 Milliarden DM für humanitäre Hilfe sowie Not- und Katastrophenhilfe im Ausland zur Verfügung gestellt worden. Schwerpunkt der Hilfe sei seit Beginn des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien die Balkanregion gewesen. Für humanitäre Hilfsmaßnahmen zugunsten der Not leidenden Bevölkerung in Bosnien und Herzegowina sowie für Flüchtlinge und Vertriebene in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien habe die Bundesregierung zwischen 1991 und Ende 1997 insgesamt rund 1,1 Milliarden DM bereitgestellt.

In dieser Summe, so heißt es laut Unterrichtung weiter, sei der deutsche Anteil an den Hilfen der EU mit etwa 838 Millionen DM enthalten. Aus Ländern, Gemeinden, Institutionen und einer Vielzahl von Hilfsinitiativen sei zudem ein breiter Strom an Unterstützung gekommen. Das Spendenvolumen dürfte einen dreistelligen Millionenbetrag erreicht haben, teilt die Regierung ferner mit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008038b
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