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September 08/2000
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Wirtschaftsbehörden des Bundes zusammenlegen

(wi) Das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) und das Bundesausfuhramt (BAFA), beide in Eschborn bei Frankfurt, sollen zusammengelegt werden. Die neue Behörde mit einer einheitlichen Leitungsstruktur und einer Zentralabteilung soll die Bezeichnung "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)" führen, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/3951) hervorgeht.

Als Kerngedanke der Integration des BAW in das BAFA wird in dem Entwurf genannt, die Existenz einer nationalen Exportkontrollbehörde nicht anzutasten. Das BAFA habe sich seit seiner Gründung 1992 einen guten Ruf erworben. Die Regierung betont, die Zusammenlegung beider Ämter solle nicht so missverstanden werden, dass die Anstrengungen um eine wirksame Exportkontrolle nachließen. Aus personalwirtschaftlicher Sicht spreche für eine Eingliederung, dass durch die Zusammenlegung eine effiziente Behörde mit etwa 650 Beschäftigten entstehe.

Durch die Liberalisierungen in der EU und die Umstellung der Kohlesubventionierung hätten sich die Aufgaben des BAW verändert, so die Regierung. Der Personalbestand dort habe kontinuierlich abgenommen. Bereits jetzt arbeiteten beide Behörden, die in einem Gebäude untergebracht seien, zusammen. Den Angaben zufolge nimmt der Präsident des BAFA seit Jahresbeginn auch die Geschäfte des BAW-Präsidenten wahr.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008045c
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