Blickpunkt Bundestag
September 08/2000
Ausfuhrliste anpassen(wi) Die Ausfuhrliste nach der Außenwirtschaftsverordnung soll an die Gemeinsame Liste der Europäischen Union für Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (14/3995neu) vorgelegt, mit der die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung geändert wird. Die Änderungen resultieren nach Regierungsangaben aus Vereinbarungen der internationalen Exportkontrollregime. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008046d