Opferentschädigungsgesetz soll vereinfacht werden(as) Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) soll so geändert werden, dass das Abrechnungsverfahren zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der auf das Land übergegangenen Schadensersatzansprüche des Opfers gegen den Täter vereinfacht wird. Künftig soll der Bund einen festgelegten Anteil an den Einnahmen erhalten. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/4054) eingebracht, mit dem neben dem OEG auch andere Gesetze geändert werden sollen. Zu den vorgesehenen Änderungen des Opferentschädigungsgesetzes heißt es, die bisherige Regelung sei zu kompliziert gewesen und habe nach den Ermittlungen des Bundesrechnungshofes ständig zu Fehlern geführt. Außerdem werde eine vom Bundessozialgericht gerügte Gesetzeslücke geschlossen. Die bestehende Härteregelung des OEG habe bisher nicht ausdrücklich ausländische Mitbürger, die vor dem Inkrafttreten des Zweiten OEG-Änderungsgesetzes Opfer einer Gewalttat geworden waren, erfasst. Laut Bundesregierung schafft der Gesetzentwurf in dieser Hinsicht Rechtsklarheit. Die weiteren Gesetzesänderungen betreffen unter anderem das Soldatenversorgungs- und das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme eine Änderung des BSHG vorgeschlagen, die in den Augen der Bundesregierung auf Grund der jüngeren Rechtsprechung von Bund und Ländern geprüft werden muss. In einer Gegenäußerung zum Vorschlag des Bundesrates erklärt die Exekutive, das Ergebnis einer solchen Prüfung könne erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt werden. |