Sonderausschuss eingesetzt(fi) Der Bundestag hat am 12. Oktober beschlossen, einen Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" einzusetzen. Dazu nahm er einen Antrag aller Fraktionen des Bundestages (14/4251) an. Diesem Gremium sollen 21 Mitglieder sowie 21 stellvertretende Mitglieder angehören, heißt es darin. Die Fraktionen begründen ihre Initiative damit, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 11. November 1999 das geltende Finanzausgleichsgesetz für nur noch übergangsweise anwendbar erklärt habe. Dem Gesetzgeber sei aufgegeben worden, bis spätestens Ende des Jahres 2002 ein die Finanzverfassung konkretisierendes und ergänzendes Maßstäbegesetz zu erlassen. Ferner müsse auf dieser Grundlage bis Ende des Jahres 2004 ein neues Finanzausgleichsgesetz verabschiedet werden. |