GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG Goldmünze soll an die Deutsche Mark erinnern(fi) Die Deutsche Bundesbank soll eine 1-DM-Goldmünze in der Größe der jetzigen D-Mark ausgeben. Diese Münze soll dem interessierten Publikum die Möglichkeit geben, ein einmaliges, dauerhaftes Erinnerungsstück an die Deutsche Mark zu erwerben, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/4225), den der Bundestag am 12. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Goldmünzen soll zum einen einer neu zu errichtenden Stiftung "Geld und Währung" als Vermögen zufließen und zum anderen als finanzieller Beitrag zur Sanierung der Berliner Museumsinsel dienen. Die Münzen sollen im Auftrag und für Rechnung der Bundesbank "unter Einsatz eines kleinen Teils ihrer Goldreserven" geprägt werden. In Höhe der Differenz zwischen dem ursprünglichen Anschaffungswert des Goldes durch die Deutsche Bundesbank und dem Verkaufserlös der Münzen zum Marktwert wird ein Gewinn von voraussichtlich 130 bis 170 Millionen DM aus einer Million Stück Münzen erwartet, für den eine "zweckgebundene" Verwendung vorgesehen ist. Die Goldmünze soll im nächsten Jahr ausgegeben und bis Ende 2001 als gesetzliches Zahlungsmittel genutzt werden können. Verkauft werden soll sie von den Ausgabestellen der Deutschen Bundesbank und der Verkaufsstelle für Sammlermünzen bei der Bundesschuldenverwaltung. Der Ausgabepreis soll im Prinzip ein Festpreis sein, heißt es weiter. Dieser werde entsprechend dem Goldgehalt und anhand des Marktpreises für Gold am Tag vor der Erstausgabe gebildet. Der Materialwert des eingesetzten Goldes pro Münze liege bei der gegenwärtigen Marktlage zwischen 210 und 230 DM. Zuzüglich weiterer Kosten würde sich der Verkaufspreis um 250 DM bewegen, so die Regierung. Zweck der Stiftung "Geld und Währung", die am 1. Januar 2002 mit Sitz in Frankfurt am Main entstehen soll, ist es laut Gesetzentwurf, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung stabilen Geldes zu erhalten und zu fördern. Die Stiftung soll dazu die wirtschaftswissenschaftliche und juristische Forschung auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens unterstützen. Dazu soll sie Forschungsprojekte finanzieren, Stipendien gewähren und den wissenschaftlichen Meinungsaustausch durch Veranstaltungen und Diskussionsforen fördern. |