GESETZENTWURF VORGELEGT Deutsche Opfer bei Atomunfall im Ausland schützen(um) Zur Stärkung des Schutzes deutscher Opfer, die durch ein nukleares Ereignis in einem Mitgliedstaat des Wiener Übereinkommens zu Schaden kommen könnten, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/3953) vorgelegt. Dieser soll das Gemeinsame Protokoll vom 21. September 1988 über die Anwendung des Wiener und des nahezu identischen Pariser Übereinkommens in nationales Recht umsetzen. Deutschland ist wie die meisten westeuropäischen Staaten Vertragsstaat des Pariser Übereinkommens, das die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden regelt. Element für ein globales NuklearhaftungssystemNach Angaben der Bundesregierung führt die Übernahme des Protokolls dazu, dass Deutsche Schadensersatz gemäß dem Wiener Übereinkommen verlangen können, wenn ihnen Schäden durch ein nukleares Ereignis in einem "Wien-Staat" zugefügt wurden. Das Gemeinsame Protokoll verbindet das Wiener Übereinkommen mit dem Pariser Übereinkommen. Die meisten der östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, insbesondere die Tschechische Republik, die Slowakische Republik und Polen, sind Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens. Das Gemeinsame Protokoll soll nun eine Verbindung zwischen beiden Übereinkommen in der Weise herstellen, dass die Vorteile des einen jeweils auch auf Geschädigte in Vertragsstaaten des anderen Übereinkommens zu übertragen seien. Weiter heißt es, das Gemeinsame Protokoll sei durch seine Verbindungsfunktion ein wesentliches Element für ein globales Nuklearhaftungssystem. Es bilde auch einen wichtigen Faktor für die Einheit des Nuklearhaftungsrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, wenn mittel- und osteuropäische Beitrittskandidaten aufgenommen worden seien. Die nunmehr von Deutschland vorgesehene Ratifizierung des Gemeinsamen Protokolls sei damit auch ein Signal für andere europäische und außereuropäische Staaten, diesen Schritt ebenfalls zu unternehmen und das internationale Nuklearhaftungsrecht zu harmonisieren. |