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Oktober 09/2000
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PETITIONSAUSSCHUSS ZU ELEKTROMAGNETISCHER STRAHLUNG

Grenzwerte überprüfen

(pt) Für eine Überprüfung der Grenzwerte bei elektromagnetischer Strahlung hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 11. Oktober einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung "als Material" zu überweisen. Zusätzlich wird die Eingabe an das Europäische Parlament weitergegeben.

In der von insgesamt 20 Petentinnen und Petenten unterstützten Eingabe wird auf gesundheitliche Belastungen hingewiesen, die von elektromagnetische Felder an Bildschirmarbeitsplätzen und im Einzugsbereich von Hochspannungsleitungen ausgingen. In der Petition wird gefordert, die Grenzwerte zu reduzieren; die von den elektromagnetischen Strahlungen ausgehenden Gefahren sollen "schnellstens und drastisch" verringert werden.

Bei der parlamentarischen Prüfung erklärt das BMU, das nach der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Emissionsschutzgesetzes bei Niederfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen die festgelegten Grenzwerte weder kurzzeitig noch kleinräumig überschritten werden dürfen.

Mit den festgelegten Grenzwerten sei den Empfehlungen internationaler sowie nationaler Fachgruppen einschließlich der Strahlenschutzkommission gefolgt worden. Weiter seien die Bedenken hinsichtlich der Bildschirmarbeitsplätze unbegründet, da die schwedischen Gerätestandards bei den in Deutschland verwendeten Bildschirmen "weitgehend" eingehalten würden. Nach Feststellungen des nationalen Forschungsrats der Vereinigten Staaten stellen elektromagnetische Felder im Haushalt keine Gesundheitsgefahr dar, so das BMU weiter. Danach gebe es keine Hinweise, dass sie Krebs erzeugen würden.

Die Ausschussmitglieder waren hingegen der Ansicht, dass noch nicht alle Fragen im Zusammenhang mit etwaigen, von elektromagnetischen Feldern ausgehenden gesundheitlichen Belastungen geklärt seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009068a
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