AB 2002 Im Sozial- und Arbeitsrecht auf Euro umstellen(as) Im Sozial- und Arbeitsrecht soll zum 1. Januar 2002 von DM auf Euro umgestellt werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/4375) vorgelegt ("Euro-Einführungsgesetz"). Es ist vorgesehen, die Beitragsbemessungs- und Leistungsbemessungsgrößen in der Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte sowie der Leistungen in der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht von DM- in Euro-Beträge umzurechnen. Außerdem sollen mit dem Entwurf einige Änderungen des Sozialgesetzbuches vorgenommen werden. Geplant ist den Angaben zufolge, zum Beispiel, die sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen zu verbessern und rentenversicherungspflichtige Selbstständige besser zu erfassen. Schließlich sollen Forderungen des Bundesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses zum Beitrags- und Leistungsrecht der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung umgesetzt werden. Per Saldo entlastende WirkungNach Einschätzung der Regierung hat der Gesetzentwurf per Saldo eine entlastende Wirkung auf die soziale Sicherung und die Wirtschaft, die allerdings nicht exakt quantifiziert werden könne. Auswirkungen auf das Preisniveau seien nicht zu erwarten. Für die Wirtschaft, auch für mittelständische Unternehmen, enstünden durch die Ausführung des Gesetzes verwaltungsmäßig relativ geringfügige Mehraufwendungen. Zugleich werde der Verwaltungsaufwand für Gleitzeitkonten entscheidend zurückgeführt, schreibt die Regierung. In einer Stellungnahme hat der Bundesrat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren so umzugestalten, dass die Umstellung der Regelsätze der Sozialhilfe centgenau erfolgt. Dem hat die Regierung in einer Unterrichtung (14/4388) zugestimmt. Außerdem hat die Exekutive zugesagt, zwei weitere Anliegen des Bundesrates zu prüfen. Die Abgeordneten haben den Gesetzentwurf am 26. Oktober an den Arbeits- und Sozialausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. |