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Oktober 10/2000
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Neuer Sonderausschuss des Bundestages

Konstituierende Sitzung des neuen Ausschusses.
Konstituierende Sitzung des neuen Ausschusses.

Der Bundestag hat wieder einen Sonderausschuss. Hinter der trockenen Bezeichnung "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" verbirgt sich Zündstoff: Es geht um die Lastenverteilung im Bundesstaat und damit um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Am 11. November 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass spätestens am 1. Januar 2005 ein überarbeitetes Finanzausgleichsgesetz in Kraft treten muss. Zu diesem Zeitpunkt läuft auch der Solidarpakt zugunsten des Aufbaus der neuen Länder aus, für den es dann ebenfalls eine Anschlussregelung geben soll.

Die finanzstarken Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten dieses höchstrichterliche Urteil in einem Normenkontrollverfahren erreicht. Die Richter haben dem Gesetzgeber aufgetragen, als ersten Schritt – bis Ende 2002 – ein "Maßstäbegesetz" zu entwickeln, das die Vorgaben in der Finanzverfassung des Grundgesetzes konkretisiert und ergänzt und Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens und für den Finanzausgleich einschließlich der Bundesergänzungszuweisungen (Artikel 106 und 107) bestimmt. In diesem vorgeschalteten Maßstäbegesetz werden damit die Weichen für die anschließende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes gestellt. Vor dieser Aufgabe stehen die 21 Ausschussmitglieder unter Vorsitz des Bremer Abgeordneten Volker Kröning in der Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2002.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010068a
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