GESETZENTWURF Prostituierte sollen beruflich gleichgestellt werden(fa) Einen Gesetzentwurf zur beruflichen Gleichstellung von Prostituierten und anderen sexuell Dienstleistenden (14/4456) hat die PDS vorgelegt. Wie die Fraktion ausführt, soll damit die bis heute praktizierte rechtliche Diskriminierung von Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, beseitigt werden. In der Begründung stellt die PDS fest, die Zahl der Frauen, die heute in der Bundesrepublik als Prostituierte tätig seien, werde auf 400.000 geschätzt. Zur Zahl ihrer männlichen Kollegen gebe es bislang keine Angaben. Der Umsatz in diesem Bereich betrage etwa 12,5 Milliarden DM im Jahr. 1,2 Millionen Männer nähmen täglich die Dienste von Prostituierten in Anspruch. Gesetzgeber ist gezwungen zu handelnDennoch bleibe dieser Tätigkeit und anderen Tätigkeiten auf dem Sektor der sexuellen Dienstleistungen, wie Telefonsex oder Internetsex, die rechtliche Anerkennung versagt. Prostitution werde von der Rechtsprechung nach wie vor nicht als grundrechtlich geschützter Beruf anerkannt. Der Gesetzgeber sei deshalb gezwungen zu handeln. Der Entwurf enthält nach Angaben der Fraktion insbesondere Änderungen auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Strafrechts. So solle der Gesetzgeber beispielsweise mit der zivilrechtlichen Einordnung von Prostitution unter das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches verdeutlichen, dass er Verträge über sexuelle Dienstleistungen nicht für sittenwidrig hält. Ferner sieht der Entwurf Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Ausländergesetzes, des Arbeitszeitgesetzes sowie des Arbeitsschutzgesetzes vor. Unberührt lasse der vorliegende Entwurf, so die Fraktion, diejenigen Strafvorschriften, die dem Minderjährigenschutz gewidmet seien. Aus der Umsetzung des Gesetzentwurfs würden aber neue tatsächliche und rechtliche Verhältnisse entstehen. Dies wird es nach Auffassung der PDS erforderlich machen, diese Vorschriften auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls den veränderten Bedingungen anzupassen. |