AUF KRITIK REAGIERT Rechtsschutz Suchenden den Zugang zum Bundesfinanzhof erleichtern(re) In geänderter Form hat der Bundestag am 10. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Finanzgerichtsordnung (14/4061) gebilligt. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Voten von CDU/CSU, F.D.P. und PDS. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (14/4549) vorgelegt. Darin heißt es, im Interesse der Rechtschutz Suchenden sei es sachgerecht, den Zugang zum Bundesfinanzhof zu erweitern. Eine Revision soll zukünftig immer dann zugelassen sein, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes erfordere. Damit würden alle Tatbestände in die Grundsatzrevision einbezogen, in denen ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts bestehe. Nach Auffassung aller Fraktionen trägt der Gesetzentwurf somit der Kritik an zu engen Revisionszulassungsgründen des bisherigen Rechts Rechnung. Sie hätten bislang dazu geführt, dass über 40 Prozent der beim Bundesfinanzhof eingehenden Verfahren unzulässig seien. Dieser Zustand sei unvertretbar. Das Parlament beschloss zusätzlich, die Frist, innerhalb derer eine Nichtzulassungsbeschwerde begründet werden kann, auf zwei Monate zu verlängern und einen weiteren zusätzlichen Monat in Aussicht zu stellen. Der Zeitraum von nur einem Monat, der nach den Vorschriften des Entlastungsgesetzes derzeit zur Verfügung stehe, sei zu kurz und trage wesentlich dazu bei, dass zu viele Nichtzulassungsbeschwerden nicht ausreichend hätten begründet werden können und deshalb als unzulässig zurückgewiesen worden seien, so die Argumentation der Abgeordneten. Das Parlament verabschiedete außerdem Änderungen zur Regierungsvorlage, die sich mit einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für die Aufzeichnung von Zeugen- oder Sachverständigenaussagen in Bild und Ton beschäftigen. Für alle Verfahren vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof soll zukünftig die Möglichkeit genutzt werden können, mündliche Verhandlungen auch per Videokonferenz durchzuführen. Zeugen und Sachverständige sollten ebenfalls per Videokonferenz vernommen werden können. Eine Aufzeichnung einer solchen mündlichen Verhandlung per Videokonferenz dürfe aber nicht erfolgen. In diesem Kontext greife man Anregungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz auf. Außerdem fand ein Vorschlag des Bundesrates (14/4450) Zustimmung, demzufolge für alle Personen, die unbeschränkt zur Hilfe in Steuersachen befugt sind, der Nachweis der Prozessvollmacht vereinfacht werden soll. Damit würden etwa auch Steuerbevollmächtigte und Buchprüfer einbezogen. |