Blickpunkt Bundestag
November 11/2000
Import gefährlicher Hunde verbieten(in) Der Import gefährlicher Hunde soll verboten werden oder nur mit Genehmigung erfolgen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung (14/4451) vor. Auch soll das Zuchtverbot für gefährliche Hunde erweitert und Verstöße gegen Verbote künftig mit Strafen belegt werden. Zur Begründung heißt es, in jüngster Zeit hätten Kampfhunde vermehrt Personen angegriffen, wodurch bereits Menschen zu Tode gekommen seien. Der Bundesrat hatte angeregt, die Daten zu Kampfhunden zentral zu erfassen. Zur Bitte der Länderkammer, eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorzuschreiben erklärt die Regierung, der Bund habe keine Kompetenz, eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundehalter einzuführen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011044e