Versorgungsabschläge rechtzeitig geregelt(in) Verabschiedet hat das Plenum am 17. November den von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf für ein "Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge" (14/4231). Damit wird in Anlehnung an eine entsprechende Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Beamte ein sozial ausgestalteter schrittweiser Übergang auf das neue Recht erreicht. Bei dienstjüngeren dienstunfähigen Beamten werden die Belastungen durch Versorgungsabschläge mit einer Verbesserung der Zurechnungszeiten abgemildert, während Beamte der Jahrgänge 1938 bis 1941, die bereits den höchsten Satz des Ruhegehalts erreicht haben, von den Abschlägen ausgenommen werden. Eine Neuregelung des Gesetzes war notwendig, da die bisherige Aussetzung der Abschläge auf den 31. Dezember 2000 befristet war. Danach wäre zum 1. Januar 2001 das Versorgungsreformgesetz unverändert in Kraft getreten. |