GMD/FHG Fusionsverfahren wird nicht unterbrochen(bf) Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses hat der Bundestag am 16. November die Anträge von CDU/CSU (14/3097) und PDS (14/4037) zur geplanten Fusion des GMD-Forschungszentrums Informationstechnik (GMD) in Sankt Augustin mit der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) in München abgelehnt. Die Unionsfraktion hatte sich in ihrem Antrag für eine Stärkung der außeruniversitären interdisziplinären Grundlagenforschung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) ausgesprochen. Mit der beabsichtigten Fusion von GMD und FhG sah sie dagegen die bisherige Grundlagenforschung gefährdet. Sie forderte, auf die Fusion ganz zu verzichten, falls eine der beteiligten Forschungseinrichtungen diese Forschung ablehne. Die im Unionsantrag vorgebrachten Bedenken wurden von der F.D.P. mitgetragen. IuK-Grundlagenforschung gewährleistenAuch im Antrag der PDS wurde die Befürchtung geäußert, bei einer Verschmelzung der beiden Institutionen könnte die IuK-Grundlagenforschung bedeutend geschwächt werden. Ihre Sicherung müsse auf jeden Fall gewährleistet werden. Die PDS forderte, die Fusion so lange auszusetzen, bis eine Variante der institutionellen inhaltlichen Gestaltung, der Finanzierung und Strukturierung gefunden sei, welche die Interessen beider Einrichtungen gleichermaßen berücksichtige. Die SPD-Fraktion begrüßte dagegen die geplante Fusion als richtigen Schritt zur Stärkung der Forschung und Entwicklung im IuK-Bereich. Zum Einigungsprozess zwischen den beiden Forschungseinrichtungen verwies sie ebenso wie die Bündnisgrünen auf die von der Bundesregierung eingesetzte Moderatorengruppe, die nützliche und erfolgversprechende Vorschläge zur Durchführung der Fusion vorgelegt hätte. Die Bundesregierung zeigte sich überzeugt, dass durch die Fusion das Ziel einer Stärkung und Konzentration der staatlich geförderten IuK-Forschung in Deutschland erreicht werde. Unter Abwägung der beiderseitigen Interessen werde man zu einer Lösung kommen. |