VIERTÄGIGE HAUSHALTSBERATUNGEN BEENDET
Der Bund kann für das Jahr 2001 über 477 Milliarden DM verfügen
(hh) Der Bund kann kommendes Jahr insgesamt 477 Milliarden DM ausgeben. Dies beschloss der Deutsche Bundestag am 1. Dezember nach viertägigen Haushaltsberatungen im Plenum. Für diesen Etat stimmten in namentlicher Abstimmung 315 Abgeordnete, 235 lehnten ihn ab. Die Parlamentarier folgten den Beschlussempfehlungen (14/4501-14/4523) des Haushaltsausschusses, der in seinen insgesamt sechswöchigen Beratungen 1,7 Milliarden DM aus dem Regierungsentwurf (14/4000) gestrichen hatte.
Somit wird der Bund 2001 insgesamt 1,8 Milliarden DM oder 0,4 Prozent weniger ausgeben können als in diesem Jahr eingeplant (2000: 478,8 Milliarden DM). Die Neuverschuldung soll im kommenden Jahr 43,7 Milliarden DM betragen. Im Regierungsentwurf waren noch 46,1 Milliarden DM vorgesehen.
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Aufgestockt wurde bei den Haushaltsberatungen bei den Investitionen. Nachdem im Regierungsentwurf 54,57 Milliarden DM eingeplant waren, sollen die Investitionen nun im kommenden Jahr 57,99 Milliarden DM betragen. Eingenommen werden sollen im kommenden Jahr 433,3 Milliarden DM, davon 384,61 Milliarden DM aus Steuern. Das ist gegenüber dem Regierungsentwurf ein Plus von 1,56 Milliarden DM. Sonstige Einnahmen sollen 48,7 Milliarden DM betragen; das sind 859 Millionen DM weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen.
Der größte Einzeletat bleibt im kommenden Jahr der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit 169,65 Milliarden DM. Der zweithöchste Etatposten ist die Bundesschuld mit 81,85 Milliarden DM. Ihr folgen der Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der 48,57 Milliarden DM aufweist, und der Haushalt des Verteidigungsministeriums mit 86,86 Milliarden DM.
Nicht durchsetzen konnte sich die F.D.P.-Fraktion mit einem Änderungsantrag (14/4829). Danach sollten im kommenden Jahr die Planstellen und Stellen der Rechtspflege, des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, die Planstellen im Grenzzolldienst, im Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt sowie die Planstellen und Stellen des Rechts- und Konsulardienstes in den Vertretungen des Bundes im Ausland nicht um 1,5 Prozent herabgesetzt werden sollen. Keinen Erfolg hatte auch die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Entschliessungsantrag (14/4749), in dem sie die Bundesregierung aufforderte, bis spätestens 31. März 2001 dem Haushaltsausschuss des Bundestages zu berichten, bei welchen Titeln die Globale Minderausgabe (GMA) eingespart wird. Die Ausbringung einer GMA beeinträchtige grundsätzlich das Haushaltsrecht des Parlaments, erklärte die Fraktion zur Begründung. Ebenfalls erfolglos blieb letztlich auch ein Entschließungsantrag der PDS-Fraktion (14/4822), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sich von neoliberalen Dogmen zu befreien und zu einer aktiven, gestaltenden Wirtschaftspolitik aufzubrechen.