Umsatzsteuer auf gebrauchte Autoteile weiterhin erheben(fi) Der Bundestag hat am 7. Dezember einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (14/2386neu) abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/4046). Die PDS hatte beantragt, die Steuerbefreiung bei Lieferungen und sonstigen Leistungen im Umsatzsteuergesetz dahin gehend zu erweitern, dass die Lieferung von Altteilen steuerfrei ist, wenn sie nicht komplette Gebrauchsgegenstände sind, sondern nur Bestandteile davon, und wenn die Altteile für die Instandsetzung verwendet werden. Die PDS hatte ihren Entwurf mit einer "Ungleichbehandlung der Verwendung von Neuteilen sowie von so genannten regenerierten Teilen" bei der Kfz-Reparatur begründet. Beim Einbau eines regenerierten Teils in ein Fahrzeug, etwa eines Motors, werde zusätzlich zur Umsatzsteuer auf die eingebaute Komponente eine weitere Umsatzsteuer auf zehn Prozent des Wertes des eingebauten Teils als Äquivalent für den Wert des ausgebauten Altteils erhoben. Die Steuerbelastung ist laut PDS bei der Verwendung regenerierter Teile im Vergleich zur Verwendung von Neuteilen so groß, dass diese Teile nicht mehr konkurrenzfähig seien. Die Bundesregierung hatte im Ausschuss dargelegt, dass ein Teil des Umsatzes EG-rechtswidrig unversteuert bliebe, wenn man den Restwert des Altteils nicht in die Gegenleistung einbeziehen würde. |