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Dezember 12/2000
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SEKTEN UND PSYCHOGRUPPEN

Negative Wirkungen eindämmen

(fa) Auf der Ebene des Bundes und der Länder sollen so weit wie möglich Maßnahmen ergriffen werden, welche die negativen Auswirkungen, die von Sekten und Psychogruppen ausgehen, eindämmen oder verhindern können. Der Familienausschuss hat am 6. Dezember zwei Anträge zu diesem Thema von SPD und Bündnisgrünen (14/2568) sowie von der CDU/CSU (14/2361) beraten. Der Koalitionsantrag wurde angenommen, der Unionsantrag abgelehnt.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen sieht es als erforderlich an, in Fortführung der Beratungen zum Endbericht der Enquete-Kommission "So genannte Sekten und Psychogruppen" (13/10950), die in diesem Bericht aufgeworfenen Fragen zu erörtern und weiter zu beraten, um gesetzgeberische Empfehlungen sowie andere Maßnahmen zu prüfen. Der Unionsantrag unterstreicht die Notwendigkeit, die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission hinsichtlich neu zu schaffender Rechtsvorschriften und der Erweiterung des bestehenden Rechts zügig umzusetzen. Weiter wird die Regierung aufgefordert, umgehend entsprechende Gesetzentwürfe sowie einen Bericht über die Umsetzung vorzulegen.

Die Tendenz, etwas tun zu wollen, sei "ziemlich gleich", stellte die SPD fest. Die Regierung habe inzwischen auch Überlegungen zum Vorgehen angestellt. So laufe ein Modellprogramm zur Ausbildung von Beratern in psychosozialen Beratungsstellen an. Ferner solle die Förderung nichtstaatlicher Beratungsstellen in Angriff genommen werden. Noch nicht in der Umsetzung befinde sich das Lebensbewältigungshilfegesetz. Hierzu habe es in der letzten Legislaturperiode bereits einen Gesetzentwurf des Bundesrates gegeben, der allerdings der Diskontinuität anheim gefallen sei.

Die CDU/CSU bestätigte, dass die Tendenz sich in der gleichen Richtung bewege. Sie wies aber darauf hin, diese Richtung würde von den Grünen nicht ganz geteilt. Den Koalitionsantrag bezeichnete sie als "intellektuelle Zumutung". Sie bat darum zu versuchen, gemeinsam einige Dinge voranzubringen, um die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission umzusetzen. Das gewerbliche Lebensbewältigungshilfegesetz sei dabei sicher ein zentraler Punkt. Bündnis 90/Die Grünen räumten "einige Unterschiede" ein. Sie wollten nicht den Weg in Richtung Rechtsverschärfung, sondern in Richtung Lebensberatung einschlagen. Auch die F.D.P. kritisierte den Koalitionsantrag als "Zumutung" und "heiße Luft". Sie verlange von der Regierung ein Konzept und nicht Einzelmaßnahmen. Die Liberalen boten ebenfalls ein gemeinsames Vorgehen an.

Im Hinblick auf die Tätigkeit des Bundesverwaltungsamtes erklärte die Regierungsvertreterin, die Aufgaben würden eingehend geprüft, eine Kompetenzausweitung könne auf dem Erlasswege geschehen, bedürfe allerdings der Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012057b
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