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Dezember 12/2000
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INITIATIVEN VON F.D.P. UND PDS

Anträge zur Bezahlung von Psychotherapeuten ohne Mehrheit

(ge) Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nicht aufgefordert werden, das Budget für psychotherapeutische Leistungen rückwirkend für das Jahr 1999 so anzupassen, dass die Therapeuten ein durchschnittliches Arzteinkommen erreichen. Ein Gesetzentwurf der F.D.P. (14/3086) mit dieser Forderung wurde gemäß Beschlussempfehlung (14/4889) vom Plenum mit den Stimmen der Koalition und der PDS am 7. Dezember abgelehnt.

Die Liberalen traten dafür ein, dass sich Erwachsene wieder mit 10 DM pro Therapiesitzung selbst beteiligen. Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen Härtefallregeln dafür sorgen, dass kein Patient wegen zu geringen Einkommens auf psychotherapeutische Hilfe verzichten muss.

Ohne Zuspruch blieb auch ein Antrag der PDS (14/2929) mit dem gleichen Ziel, das Budget des Jahres 1999 für psychotherapeutische Leistungen nachträglich anzuheben. Nach dem Willen der Parlamentarier sollte die Selbstverwaltung der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen in die Lage versetzt werden, die Therapeuten existenzsichernd zu vergüten und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten und schrittweise zu verbessern. Dabei sollten beide Seiten der Vertragsparteien an der Aufstockung der finanziellen Mittel beteiligt werden.

Während den Beratungen im Fachausschuss erklärten die Koalitionsfraktionen, sie verkannten nicht die schwierige Situation der psychotherapeutischen Praxen: Im Jahr 1999 seien durch den dramatischen Punktwertabfall eine Vielzahl von Praxen in existenzielle Not geraten. Es seien aber alle Mittel, die eigentlich für die Psychotherapie hätten verwendet werden sollen, über die kassenärztlichen Vereinigungen in die Vergütung von Arztgruppen geflossen. Als klar geworden sei, wie problematisch sich die von der Vorgängerregierung beschlossenen Übergangsbestimmungen des letzten Jahres auswirkten, habe die Koalition eine doppelte Nachbesserung in Höhe von etwa 140 Millionen DM vorgenommen. Die CDU/CSU unterstützte den F.D.P.-Entwurf, da man bei der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes offensichtlich von zu niedrigen Zahlen ausgegangen sei. Die damaligen Berechnungen hätten zwar im wesentlichen auf Angaben der betroffenen Verbände und der Krankenkassen beruht, es seien aber viel mehr Psychotherapeuten zugelassen worden, als man antizipiert habe. Daher müsse diese Berufsgruppe jetzt aus der engen Budgetierung herausgenommen werden.

Die Liberalen betonten in ihrer Erläuterung des Gesetzentwurfs, durch die Budgetierung habe sich die Situation bei den psychotherapeutischen Praxen dramatisch zugespitzt. Es dürfe nicht zu weiteren Rationierungen kommen, da der Bedarf für psychotherapeutische Leistungen nach wie vor hoch sei. Auch die PDS wies auf die existenzgefährdende Situation der Betroffenen insbesondere in den neuen Ländern hin. Es gebe keine Region mit Überversorgung, in der Mehrzahl der Gebiete herrsche hingegen eine gravierende Unterversorgung. Deshalb seien umgehend Lösungsvorschläge der Bundesregierung gefragt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012059a
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