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Dezember 12/2000
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ANTRAG MIT BREITER MEHRHEIT ANGENOMMEN

Einheitlichen Gewerbebegriff für Schausteller einführen

(to) Die Bundesregierung soll in der Gewerbeordnung einen einheitlichen Gewerbebegriff für Schausteller einführen, um einheitliche Regelungen für dieses Gewerbe zu erreichen. Dies beschloss der Bundestag am 7. Dezember, als er einen interfraktionellen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS (14/3786) annahm. Einen Antrag der CDU/CSU zur Sicherung der Volksfeste und des Schaustellergewerbes (14/1312) lehnte das Plenum auf Empfehlung des Tourismusausschusses (14/4836) ab.

In dem gemeinsamen Antrag wird darüber hinaus gefordert, dass auf Volksfesten der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel und schaustellerische Dienstleistungen beibehalten wird und weitere Erleichterungen bei der Befreiung von Transportfahrten der Schausteller und Marktkaufleute von den Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen geprüft werden.

Die Fahrzeuge des Schaustellergewerbes und der Marktkaufleute sollten mit den langsam laufenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen gleichgestellt und in die Fahrerlaubnisklassen L und T einbezogen werden, so die Fraktionen. Durch die finanzielle Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus sollte es ermöglicht werden, dass im In- und Ausland weiterhin für deutsche Volksfeste geworben werden kann. Länder, Städte und Gemeinden sollten auf Volksfesten und Märkten darauf verzichten, Bagatellsteuern und Gebühren zu erhöhen, auch wenn Volksfeste privatrechtlich veranstaltet werden, heißt es in dem Antrag.

Die CDU/CSU hatte im Ausschuss daran erinnert, dass die Initiative zur Sicherung des Schaustellergewerbes und der Volksfeste von ihr ausgegangen sei. Die anderen Fraktionen hätten sich der Initiative mit einem weitgehend identischen Antrag angeschlossen. Der Union sei es allerdings aus "grundsätzlichen innerfraktionellen Erwägungen" nicht möglich gewesen, diesen interfraktionellen Antrag mitzutragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012068a
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