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Dezember 12/2000
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CDU verliert weitere 7,7 Millionen Mark

Wegen der Annahme von Spenden ungeklärter Herkunft und des Nichtausweises zu veröffentlichender Großspenden verliert die CDU den Anspruch auf Mittel in Höhe von 7,7 Millionen Mark aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese Sanktion gab Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der nach dem Parteiengesetz als "mittelverwaltende Behörde" für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien zuständig ist, am 1. Dezember bei der Vorstellung seines Berichtes über die Rechenschaftsberichte der Parteien für die Jahre 1996 bis 1998 bekannt.

Wolfgang Thierse vor der Bundespressekonferenz.
Wolfgang Thierse vor der Bundespressekonferenz.

Die Sanktionen betreffen überwiegend Parteispenden aus dem Jahr 1993 und den folgenden Jahren. Weitere ungeklärte Geldzuflüsse aus den Jahren 1989 bis 1992 in Höhe von rund 10 Millionen Mark bleiben jedoch ohne Folgen für die CDU, weil die Bundestagsverwaltung nicht den Nachweis führen konnte, dass es sich hierbei um Spenden gehandelt hatte. Bereits im Februar 2000 hatte Thierse die staatlichen Mittel für die CDU um deren Zuwendungsanteil von 41 Millionen Mark kürzen müssen, da im Rechenschaftsbericht der Partei mit den "Hessen-Millionen" wesentliches Vermögen verschwiegen worden war. Dagegen hat die CDU Klage eingereicht, über die noch nicht entschieden ist.

Die neuen Sanktionen beziehen sich im Wesentlichen auf vier konkrete Vorgänge: Sie betreffen die anonymen Spenden von rund 2,2 Millionen Mark, die Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl nach eigenen Angaben seit 1993 eingesammelt hat; die berühmte "Koffer-Million" des Rüstungslobbyisten Schreiber an Ex-CDU-Schatzmeister Kiep im Jahr 1991; eine nicht ausgewiesene Zuwendung der CDU/CSU-Fraktion an die Partei im Jahr 1990 in Höhe von 600.000 Mark sowie die viel zitierte 100.000-Mark-Spende Schreibers an Wolfgang Schäuble bzw. Brigitte Baumeister.

Insgesamt erhalten die Parteien auf der Grundlage ihrer Rechenschaftsberichte von 1999 für das Jahr 2000 rund 202 Millionen Mark an staatlicher Mitfinanzierung. Im Einzelnen legte die Bundestagsverwaltung folgende Beträge fest: SPD 79,7 Millionen Mark, CDU 66,6 Millionen, CSU 13,9 Millionen, Grüne 13,5 Millionen, FDP 12,3 Millionen, PDS 11,9 Millionen Mark. Die rechtsradikale DVU erhielt 1,2 Millionen, die NPD knapp 800.000 Mark. Ausschlaggebend für die Höhe der staatlichen Mitfinanzierung sind die Wahlergebnisse und die Eigeneinnahmen der Parteien. Die Landesverbände der Parteien erhalten von den Ländern insgesamt rund 37 Millionen Mark.

Thierse wies bei seiner Rechenschaftslegung auf einige "Probleme" im Parteiengesetz und auf einen entsprechenden Reformbedarf hin. Mit Blick auf die in die Kritik geratenen Medienbeteiligungen der SPD empfahl er eine "höhere Transparenz und Vergleichbarkeit" im Parteiengesetz. Regelungs- und konkretisierungsbedürftig seien auch die Stückelung von Großspenden sowie das Annahmeverbot von Einflussspenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012083a
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