Hinweise auf Energieverbrauch bei Geräten zur Pflicht machen
(wi) Neue Autos, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, müssen am Verkaufsort mit einem Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und Ausstoß von Kohlendioxid versehen werden. Dies ist laut Bundesregierung wesentlicher Inhalt einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Regierung hat dazu und zu einer weiteren Richtlinie aus Brüssel den Entwurf eines Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (14/6813) vorgelegt, den der Bundestag am 27. September zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Angaben über den Energieverbrauch sollen künftig nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern für alle Geräte zur Pflicht werden. Ferner sollen zulässige Höchstwerte für den Energieverbrauch von Geräten festgelegt werden können. Die bisherigen Regelungen hätten sich nur auf Haushaltsgeräte bezogen, heißt es.