Frauen sollen künftig besser vor Gewalt geschützt werden
(re) Nahezu einstimmig bei lediglich einem ablehnenden Votum aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion hat der Rechtsausschuss am 17. Oktober Maßnahmen für einen besseren zivilrechtlichen Schutz insbesondere von Frauen vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen gebilligt. Diese sollen ab 1. Januar 2002 wirksam werden. Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf (14/5429) vorgelegt.
Opfern Wohnung überlassen
So soll die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Schwelle abgesenkt werden, bei der ein Ehepartner dem anderen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen muss. Wenn eine von Gewalt bedrohte Person einen solchen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter führt, dürfe sie künftig die Überlassung dieser Wohnung fordern können, wenn dies erforderlich ist, um eine so genannte unbillige Härte zu vermeiden. Diese könne auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist, beschlossen die Rechtspolitiker des Parlaments.
Alle Fraktionen begrüßten den erreichten überparteilichen Konsens. Die SPD wies darauf hin, es handele sich bei der Vorlage nicht um ein "Anti-Männer-Gesetz". Gewaltopfer seien aber in aller Regel Frauen. Diese gelte es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zu schützen. Zustimmung, insbesondere bei CDU/CSU und FDP, fand darüber hinaus die Absicht der Koalition, in naher Zukunft weitere Vorschläge zu unterbreiten, die dazu beitragen sollen, Kinder vor Gewalt zu schützen. Bündnis 90/Die Grünen betonten, es sei auch kriminalpolitisch wichtig, Kinder und Jugendliche vor Gewalterfahrung zu schützen und sie so vor möglichen kriminellen Karrieren zu bewahren. Die PDS bezeichnete das Gesetz als einen "sehr, sehr guten Schritt in die richtige Richtung".