Der Obst- und Gemüsebau darf nicht gefährdet werden
(vs) Das Anfang Juli 2001 in Kraft getretene neue Pflanzenschutzrecht darf die Existenz des deutschen Obst- und Gemüsebaus nicht gefährden. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag (14/7141), den der Bundestag am 18. Oktober an den Fachausschuss überwiesen hat.
Der Fraktion zufolge gilt seitdem die "Indikationszulassung". Danach dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch in Kulturen eingesetzt werden, für die eine klare Indikation ausgewiesen ist. Für bestimmte Kulturen stehe damit kein Mittel zur Verfügung.
Die Bundesregierung soll deshalb "unverzüglich" eine rechtliche Lösung für eine Übergangsregelung schaffen. Weiter soll sie nach dem Willen der Union dafür sorgen, dass schon bei Abschluss des Zulassungs- oder Genehmigungsverfahrens Höchstmengen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Ferner soll sie die für die notwendigen Rückstandsuntersuchungen erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass sich die Wettbewerbssituation des deutschen Obst- und Gemüsebaus nicht weiter verschlechtert.