Kommission plädiert für einen "Corporate Governance"-Kodex
(re) Die im Mai 2000 vom Bundeskanzler eingesetzte Regierungskommission "Corporate-Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts" hat sich in ihrem Bericht (14/7515) für einen deutschen "Corporate Governance"-Kodex ausgesprochen.
Die Kommission hatte den Auftrag, sich nach dem Beinahe-Konkurs des Baukonzerns Holzmann mit Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und -kontrolle zu befassen. Der jetzt dem Bundestag zugeleitete Bericht datiert bereits vom 10. Juli 2001. Als "Corporate Governance"-Grundsätze werden Verhaltensmaßstäbe für die Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung bezeichnet. Die Kommission schlägt vor, dass die Regeln eines solchen Kodex nur den Charakter von Empfehlungen haben sollten. So wird dazu geraten, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich erklären müssen, dass sie den Kodex beachten. Der Regierung wird unter anderem empfohlen, eine Kommission mit dem Auftrag einzusetzen, einen solchen Kodex zu entwickeln. Zu den zahlreichen Einzelempfehlungen zählt, dass der Vorstand gesetzlich verpflichtet werden sollte, in seinem Bericht über die beabsichtigte Geschäftspolitik auf Aufweichungen früher formulierter Ziele einzugehen.