GESETZ BESCHLOSSEN
Unternehmensdaten anders erfassen
(fi) Der Bundestag hat am 31. Januar den Gesetzentwurf der Regierung zur Neuordnung der Statistik im Produzierenden Gewerbe und zur Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (14/7556) in geänderter Fassung bei Enthaltung der FDP angenommen. Er schloss sich einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/8055) vom 23. Januar an.
Den Angaben zufolge verlangt die EU den Nachweis jährlicher Strukturdaten für Unternehmen aller Größenordnungen. Das nationale Erhebungsprogramm erfasse diese Daten im Produzierenden Gewerbe bislang nur für Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten, heißt es zur Begründung. Künftig werden jeweils 6.000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen aus dem Produzierenden und dem Baugewerbe zu den Erhebungen herangezogen. Gestrichen werden dagegen die jährlichen industriellen Kleinbetriebserhebungen. Durch die Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik will die Regierung künftig Doppelbefragungen vermeiden.
Der Finanzausschuss hatte einen Änderungsantrag der Koalition angenommen, in dem ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen wird. Unter anderem werden Daten künftig teilweise geschlechtsspezifisch erhoben, um die Chancengleichheit von Männern und Frauen im Erwerbsleben besser beurteilen zu können. Im Ausschuss hatte die Regierung mitgeteilt, etwa 50.000 Betriebe würden aus der Berichtspflicht des Gesetzes über die Statistik im Produzierende Gewerbe und etwa 20.000 Betriebe aus der Berichtspflicht des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik entlassen.